Termin für eine Begutachtung erhalten

Sie haben einen Termin für eine Begutachtung erhalten:

Gründe für eine Begutachtung:
Die Gründe für ein pflegerisches Gutachten können vielfältig sein, je nach Fragestellung des Auftraggebers. So kann es möglich sein, dass untersucht werden soll, ob eine Pflegebedürftigkeit gem. §14 SGB XI besteht und ein Leitungsanspruch der Pflegeversicherung geltend gemacht werden kann.

Ablauf des Gutachtens:
Termin: Sobald wir einen Gutachten-Auftrag erhalten, teilen wir Ihnen einen möglichen Begutachtungstermin schriftlich mit. Wir bitten Sie, diesen umgehend schriftlich, telefonisch oder per Email zu bestätigen.

Vorbereitung für die gutachterliche Untersuchung: Vor der gutachterlichen Untersuchung sind wir verpflichtet, Ihre Identität festzustellen. Bitte legen Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Gern können Sie auch aktuelle Arztbefunde, MDK Gutachten und Pflegedokumentationen bereithalten, da die Befunde in der Akte ergänzen können. S Eine Begutachtung dauert in der Regel mehrere Stunden, daher möchten wir Sie bitten, sich den ganzen Tag dafür frei zu halten. Je nach Fragestellung können mehrere Untersuchungen notwendig sein.

Die gutachterliche Untersuchung:
Die Untersuchung besteht aus einen ausführlichen Anamanesegespräch. Dieses beinhaltet Fragen zu Ihrem aktuellen Pflegebedarf, Versorgungssituation und der Lebenssituation aber auch zu Ihrer Lebensgeschichte oder auch zu wichtigen Beziehungen in Ihrem Leben. Selbstverständlich können wir Sie nicht zu Antworten zwingen, Sie haben das Recht, Antworten zu verweigern. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, dass die von Ihnen gegebenen Antworten der Wahrheit entsprechen. Anders, als wenn Sie als Patient oder Patientin zum Arzt gehen, unterliegt das Gespräch nicht der ärztlichen Schweigepflicht. Die von Ihnen geäußerten Gesprächsinhalte werden für das Gutachten verwandt.
Im Rahmen einer körperliche Untersuchung finden dann Funktionsprüfungen zur Beweglichkeit und Koordination statt.. Gern können Sie sich von einer Ihnen nahestehenden Person (Pflegeperson) beim Gutachten begleiten lassen.

Das Ergebnis des Gutachtens:
Das Ergebnis des Gutachtens teilen wir möglichst zeitnah dem Auftraggeber mit. Aus unserer Sicht können Sie gern das Ergebnis des Gutachtens erfahren. Dafür müssen Sie sich mit dem entsprechenden Auftraggeber in Verbindung setzen. Wir können Ihnen das Ergebnis des Gutachtens direkt im Anschluss der Untersuchung nicht mitteilen.